Niedersächsischer Hundeführerschein

Seit dem 1. Juli 2013 muss jeder Hundehalter seine Sachkunde nachweisen. Wer sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund anschafft und nicht anderweitig laut Gesetz als sachkundig gilt, muss den Nachweis seiner Sachkunde durch eine theoretische und eine praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung muss vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische im ersten Jahr der Hundehaltung erbracht werden.

Wir bieten die Möglichkeit der theoretischen und praktischen Prüfung, sowie Vorbereitung auf diese Prüfungen an.

(Wenn Sie Intresse an einer Prüfung, der Vorbereitung oder weiteren Informationen haben, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf, die Telefonnummern finden Sie unter "Das sind wir".)